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Anwalt für Arbeitsrecht

Kosten

Die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG ) geregelt.

Sie richten sich, soweit das RVG nichts anderes bestimmt, nach dem Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert).

Bitte fragen Sie uns nach den zu erwartenden Kosten. Auf Ihren Wunsch werden Ihnen diese veranschaulicht.

Eine Partei, die nicht in der Lage ist, ohne Beeinträchtigung des für sie und ihre Familie notwendigen Lebensbedarfs die Kosten ihrer Anwältin zu bestreiten, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungshilfe oder , im Falle eines gerichtlichen Verfahrens , auf Prozess-oder Verfahrenskostenhilfe und Beiordnung einer Rechtsanwältin zu stellen. Über die Einzelheiten informiere ich Sie gerne.

Grundsätzlich gilt in einem Rechtsstreit, dass die obsiegende Partei gegen die unterliegende Partei einen Kostenerstattungsanspruch wegen der ihr erwachsenen Gerichts- und Anwaltskosten hat.

Eine Ausnahme hiervon gilt in vielen Familiensachen und im Arbeitsrecht: In Arbeitsgerichtsverfahren der 1. Instanz hat jede Partei ihre Kosten selbst zu tragen und besitzt daher keinen Kostenerstattungsanspruch gegen den unterliegenden Gegner.

Für den Bereich Arbeitsrecht empfehle ich Ihnen:

- eine Rechtsschutzversicherung mit Berufs-Rechtsschutz für zukünftige Risiken (z.B. Kündigung, Abmahnung, ausbleibende Lohnzahlung etc.) abzuschließen, wobei Sie sich genau informieren sollten, ab wann und in welchen Fällen die Versicherung eintritt (Stichwort: etwaig einzuhaltende Wartezeit, Eintritt des sog. „Versicherungsfalles“).