Anwältin Brilon - Homepage
Anwalt für Arbeitsrecht

Familienrecht

Wenn eine Partnerschaft, Ehe oder Familie zerbricht, sind die betroffenen Personen oft tief verletzt und befinden sich in einem emotionalen Ausnahmezustand.

Meine Aufgabe sehe ich darin, diesen Menschen schnell und zuverlässig zur Seite zu stehen und durch eine fundierte juristische Beratung und Betreuung meinen Beitrag zu leisten, dass sie in der Zukunft wieder Fuß fassen können und neue Perspektiven in ihrem Leben sehen.

Im Rahmen der Mandatsbearbeitung erforsche ich, soweit möglich, die Beweggründe, Bedürfnisse und Interessen aller Beteiligten, insbesondere auch der Kinder, um eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen, die gerecht erscheint und von allen akzeptiert werden kann.

Ist eine Einigung zur Vermeidung eines familiengerichtlichen Verfahrens nicht möglich, leite ich die erforderlichen, gerichtlichen Maßnahmen nach Absprache und genauer Information der Mandantin oder des Mandanten selbstverständlich sofort ein. Nach dem Gesetz soll dann auch das Gericht in der Regel auf eine gütliche Einigung der Beteiligten hinwirken.

In den folgenden Familienrechtsbereichen besitze ich besondere Kompetenz:

  • Trennung und Ehescheidung
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Gewaltschutzsachen nach dem Gewaltschutzgesetz
  • Unterhalt des getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten
  • Kindesunterhalt und Unterhalt Volljähriger
  • Unterhaltsanspruch des nicht verheirateten Elternteils wegen der Geburt
    eines Kindes
  • Fragen der Vermögensauseinandersetzung
  • Zugewinn
  • Regelung der ehelichen Wohnung und Haushaltssachen
  • Nicht eheliche Lebensgemeinschaft